§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Transportaufträge, die mit D.Greco Transporte abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Durch die Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
§ 2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von D.Greco Transporte oder durch die Ausführung des Transports zustande. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch D.Greco Transporte.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der Transportleistung ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
D.Greco Transporte ist berechtigt, Teilleistungen durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Auftragserfüllung erforderlich ist.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut ordnungsgemäß zu verpacken, zu kennzeichnen und alle für den Transport erforderlichen Informationen (Gewicht, Maße, Gefahrgutangaben etc.) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
Bei unvollständigen oder falschen Angaben haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden.
§ 6 Haftung
Die Haftung von D.Greco Transporte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB (§§ 407 ff.) sowie der CMR bei grenzüberschreitenden Transporten.
Bei Verlust oder Beschädigung des Transportgutes ist die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts begrenzt, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Weitergehende Haftungsansprüche – insbesondere für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden – sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Höhere Gewalt
Bei Leistungsverzögerungen oder -ausfällen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Infrastrukturausfälle) haftet D.Greco Transporte nicht für daraus entstehende Schäden.
D.Greco Transporte wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer eines solchen Ereignisses informieren.
§ 8 Reklamationen
Schäden und Mängel sind bei Übergabe des Transportgutes unverzüglich schriftlich zu rügen. Nicht erkennbare Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Empfang schriftlich gemeldet werden.
Nach Ablauf dieser Fristen sind Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung ausgeschlossen, sofern kein arglistiges Verhalten vorliegt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist [Platzhalter Stadt], sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.